In Deutschland leben 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Das ist fast jede zehnte Person. Um die gesellschaftliche Teilhabe allen Menschen zu ermöglichen, braucht es digitale Barrierefreiheit. Das sieht auch die EU so, weshalb sie ein neues Gesetz ins Leben gerufen hat.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 verpflichtet Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit in ihren Produkten sicherzustellen.
Doch was müssen Unternehmen jetzt tun? Gilt das Gesetz für alle Firmen und Produkte? Und welche Chancen ergeben sich für Unternehmen?
Alle wichtigen Informationen findest du hier. Außerdem geben unsere UX Designer:innen Tipps aus der Praxis und erzählen von ihren Erfahrungen:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen verbessern. Es setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft.
Das Ziel: Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen ermöglichen.
Das Gesetz betrifft insbesondere Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Es gibt Ausnahmen für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro, die von dem Gesetz ausgenommen sind. Alle anderen sind verpflichtet, die Anforderungen umzusetzen. Ansonsten drohen Bußgelder.
Das Gesetz betrifft Software, die als Teil eines Produkts oder als eigenständige Dienstleistung angeboten wird. Dazu gehören:
Nein, B2B-Software ist nicht betroffen. Allerdings bringt die digitale Barrierefreiheit Chancen, von denen auch B2B-Bereiche profitieren.
Für folgende Software-Produkte gilt das Gesetz nicht:
Digitale Barrierefreiheit bietet zahlreiche Vorteile – sowohl für Nutzer:innen als auch für Unternehmen:
Barrierefreie digitale Produkte erreichen mehr Menschen. Darunter auch ältere Personen oder Nutzer:innen mit temporären Einschränkungen (z. B. gebrochener Arm, schlechte Lichtverhältnisse).
Viele barrierefreie Maßnahmen steigern die allgemeine User Experience, z. B. klare Kontraste, einfache Navigation oder verständliche Inhalte. Die Nutzerfreundlichkeit ist entscheidend für den Erfolg eines digitalen Produkts.
Das BSFG verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen bis 2025 barrierefrei zu gestalten. Wer frühzeitig handelt, vermeidet rechtliche Risiken und mögliche Strafen.
Unternehmen, die Barrierefreiheit aktiv umsetzen, zeigen soziale Verantwortung und stärken damit auch ihr Image.
Frühzeitige Investitionen in Barrierefreiheit sorgen dafür, dass Produkte langfristig nutzbar bleiben und sich einfacher an neue gesetzliche Anforderungen anpassen lassen.
Die wichtigsten Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), die international als Standard für barrierefreie Webinhalte gelten. Diese Anforderungen lassen sich in vier Grundprinzipien unterteilen:
Digitale Inhalte müssen für alle Nutzer:innen – auch mit Einschränkungen – wahrnehmbar sein. Das bedeutet:
Die Benutzeroberfläche muss vollständig per Tastatur und assistive Technologien (z. B. Screenreader) bedienbar sein:
Die Inhalte und Funktionen müssen leicht verständlich und vorhersehbar sein:
Digitale Inhalte müssen mit einer Vielzahl von Endgeräten und Hilfsmitteln kompatibel sein:
Unsere UX Designer:innen beschäftigen sich intensiv mit der digitalen Barrierefreiheit. Einige Aspekte berücksichtigen wir ohnehin in der Produktentwicklung, da sie – zusätzlich zur Inklusion – die Nutzerzufriedenheit der Software signifikant erhöhen.
Wir haben uns daher über die Jahre einen Erfahrungsschatz aufgebaut und geben dir 5 Tipps für die Praxis an die Hand:
Bei der Entwicklung einer Software sollte das Team die digitale Barrierefreiheit bereits von Anfang an berücksichtigen: Von der Konzeptionsphase bis zum Roll-Out der Software – ist Barrierefreiheit in jeder Entwicklungsphase relevant.
Nachträglich die Anforderungen sicherzustellen, ist zeitintensiv.
Wenn das Team die Anforderungen bereits zu Beginn einbezieht, hält sich der Aufwand in Grenzen. Daher beziehen wir die Vorgaben bereits in der Produktvision, dem MVP (=Minimal Viable Product) und dem Styleguide ein. Wir setzen sie direkt in der Entwicklung um, testen die Software und beziehen die Nutzer:innen mit ein.
Das Team sollte Menschen mit Behinderung frühzeitig in die Entwicklung einbinden. Ihr Feedback hilft dem Team, die Bedürfnisse der Zielgruppe besser zu verstehen und den größten Mehrwert für die Nutzer:innen zu schaffen. Damit die Software wirklich barrierefrei gestaltet ist. Alle im Team sind verantwortlich.
Entwickler:innen beachten die Anforderungen der Barrierefreiheit direkt im Code, die Product Owner beim Formulieren oder Priorisieren der Tickets. Die UX Designer:innen nehmen eine zentrale Rolle ein: Sie formulieren die Designvorgaben und testen die Software auf Barrierefreiheit.
Das Team sollte die Software regelmäßig hinsichtlich Barrierefreiheit überprüfen. Das übernehmen in der Regel die UX Designer:innen. Dabei helfen verschiedene Simulationstools wie Screenreader, Kontrast-Checker oder andere Testwerkzeuge, um Barrieren aus unterschiedlichen Perspektiven zu identifizieren. So kann das Team Probleme frühzeitig erkennen und gezielt beheben.
Um langfristig die barrierefreie Gestaltung von Software in der Organisation sicherzustellen, sollten alle gewonnenen Erkenntnisse in den unternehmenseigenen Styleguide einfließen. Dieser dient als Grundlage für zukünftige Entwicklungen und verhindert unnötige Anpassungen im Nachhinein.
Ist eine Software bereits entwickelt und geht es um eine nachträgliche Anpassung? Dann ist das Update des Stylguides einer der ersten Schritten: Die UX Desinger:innen sollten die neuen Designvorgaben hinterlegen und sie mit dem Team iterativ umsetzen.
Barrierefreiheit ist ein langfristiges Anliegen und bedarf kontinuierlicher Verbesserung. Identifizierte Maßnahmen lassen sich in kleinere Aufgaben aufteilen, die das Team in Refinements sowie Tickets dokumentiert. So gestaltet das Team die Software schrittweise barrierefrei – ohne den gesamten Entwicklungsprozess zu überlasten.
Das betrifft insbesondere existierende Software. Auf Barrierefreiheit lässt sich nicht von heute auf morgen umstellen. Simulationstests und Feedback der User helfen aber, das Optimierungspotenzial zu identifizieren. Dann geht es ans Priorisieren und Umsetzen!
Digitale Barrierefreiheit geht uns alle an. Mit dem BFSG geht Deutschland einen wichtigen Schritt. Unternehmen sind gefordert, Barrieren abzubauen und Software benutzerfreundlicher zu gestalten – damit digitale Produkte für alle Menschen zugänglich werden.
Die gute Nachricht: Barrierefreiheit kommt uns allen zugute – heute und in Zukunft. Sie bietet Chancen: Unternehmen erreichen eine größere Zielgruppe, verbessern die Nutzerfreundlichkeit und sichern sich langfristig Wettbewerbsvorteile. Und sie lässt sich schrittweise umsetzen:
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